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16.11.2020 11:18
Lockdown: Sport nur mehr an öffentlichen Orten im Freien möglich, Spitzensportausnahme bleibt
Die mit Dienstag, 17.11. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt weitere Einschnitte in unser Leben und auch den Sportbereich mit sich:
- Sport ist nur mehr im eigenen privaten Wohnbereich und auf öffentlichen Orten im Freien möglich – Sportstätten müssen geschlossen bleiben
- Sport ist nur mehr alleine oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt möglich
- Die Ausnahme für SpitzensportlerInnen bleibt wie bisher:
- HLSZ Sportler und Sportlerinnen – ebenfalls BMI.
- ÖLSZ und Angehörige der Nachwuchskompetenzzentren in den Bundesländern.
- AthletInnen die vom Bundesfachverband in einer Kaderliste des Bundes geführt werden (Kaderlisten auf der ÖFV Homepage einsehbar).
16.11.2020 11:18