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Gestoppt

liebe Clubmitglieder,

gerade erst haben wir unsere Einheiten auf 15 Teilnehmer beschränkt und in 12 Einheiten jetzt versucht für alle ein Mindestmaß an Trainingseinheiten zu garantieren. Aber schon innert kürzester Zeit gibt es wieder neue Corona Regeln, die uns jetzt noch ein Stückchen mehr einbremsen werden.

Gemäß einer heutigen Meldung von Sport Austria über WhatApps (ehemals BSO) werden morgen neue Bestimmungen verordnet und müssen wir voraussichtlich unsere Gruppenzahl von 15 auf 10 verkleinern. Wir sind heute schon dran ein neues System aufzubauen und werden Euch voraussichtlich am Dienstag darüber informieren. Als erste Maßnahme haben wir jetzt die Links für Teilnahme im September geschlossen, da sind wir ohnehin jeweils unter 10 Teilnehmer geblieben. Damit bleibt der September so wie eingeteilt.

Ab Oktober werden wir ein leicht verändertes System anbieten müssen. Als Maßnahme überlegen wir die Zeiten beim ATG auszuweiten, was natürlich die Hallenmieten wesentlich erhöhen wird. Die Einheiten werden logischerweise kleiner werden, daher gilt die Zeiten effizienter zu nutzen, am besten gleich im Sportdress zu kommen, sofort mit den Aufwärmübungen zu beginnen und innerhalb der Zeit Volldampf zu trainieren. Bitte haltet die Zeiten des Kommen und Gehens ein und helft uns auch bei den vorgeschriebenen Anwesenheitslisten mit. Die Kursleiter haben diese zu führen und brauchen auch Eure Unterstützung.

Wir werden versuchen für alle möglichst zwei Einheiten, oder in 2 Wochen drei Einheiten sicherzustellen. Und bleibt unserem Fechtsport treu!

Lest zunächst einmal die von Sport Austria heute veröffentlichten Regeln

(Foto: irgendwann werden wir wieder so einen vollen Fechtsaal haben, wir halten durch)

Gibt es eine Begrenzung von TeilnehmerInnen bei Gruppentrainings?

An Trainings dürfen in geschlossenen Räumen maximal 10 und outdoor maximal 100 Personen teilnehmen. Doch in einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen.

Um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, empfehlen wir geeignete Maßnahmen zu setzen, wie z.B. gleiche Gruppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, dokumentierte Teilnahme.

Sind Wettkämpfe und Veranstaltungen, auch mit ZuseherInnen, erlaubt?

Wettkämpfe und Veranstaltungen sind generell erlaubt. Bei nicht zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen dürfen in geschlossenen Räumen maximal 10 und outdoor maximal 100 TeilnehmerInnen mitwirken. Ausgenommen sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Das sind im Sportbereich etwa SchiedsrichterInnen, MitarbeiterInnen der Organisationseinheit. Bei Mannschaftssportarten, wie beispielsweise Fußball oder Basketball, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl mit einzurechnen.

Diese Regelung gilt nicht für Sportveranstaltungen, bei denen keine bestimmte Zahl an TeilnehmerInnen für die Durchführung erforderlich ist wie z.B. Laufveranstaltungen oder Radrennen. Bei solchen Veranstaltungen ist die Zahl der SportlerInnen in die Höchstzahl einzurechnen


Gestoppt
20.09.2020 17:56

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